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Ratgeber Umzugsplanung und -vorbereitung

Ratgeber Umzugsplanung und -vorbereitung

Der folgende Ratgeber soll Ihnen die Umzugsplanung und -vorbereitung konkret erleichtern. Sie finden hier Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden – auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Wann sollte man seinen Mietvertrag kündigen?

Sie planen einen Wohnungswechsel und stellen sich die Frage, wann Sie Ihren Mietvertrag kündigen sollten, um Doppelmieten zu vermeiden? Der ideale Zeitpunkt der Kündigung hängt von der Kündigungsfrist ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate, verlängert sich jedoch mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Um Doppelmieten zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Mietvertrag so zu kündigen, dass ein nahtloser Anschluss zum neuen Mietvertrag erfolgt oder der Beginn der Zahlung der monatlichen Raten für ein Immobiliendarlehen ebenfalls erst nach Beendigung des aktuellen Mietverhältnisses liegt. Schauen Sie sich Ihren Mietvertrag an, denn dort sind Regelungen zur Kündigungsfrist festgelegt. Beachten Sie, dass sich die Kündigungsfrist bei langen Mietverhältnissen verlängert. Meist ist es sinnvoll, einen Monat später als zum Einzugstermin in die neue Wohnung zu kündigen. Dann bleibt genug Zeit, vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen durchzuführen. Wenn Sie allerdings unseren professionellen Umzugsservice inklusive Entrümpelung nutzen, erledigen wir die gesamte Arbeit schnellstmöglich, sodass Sie sich die Kosten für diesen zeitlichen Puffer sparen können.

Reichen Umzugshelfer oder sollte man ein Umzugsunternehmen beauftragen?

Die Frage, ob es sinnvoll ist, sich auf private Umzugshelfer zu verlassen oder ob man ein Umzugsunternehmen beauftragen sollte, hängt von der Anzahl privater Helfer, deren Zuverlässigkeit und Erfahrung sowie vom Umfang des Umzugs ab. Meist ist es jedoch sinnvoller, Umzugsprofis zu beauftragen.

In den meisten Fällen ist es die bessere Wahl, einen professionellen Umzugsservice zu nutzen. Zum einen schützt das davor, dass man am Umzugstag mit zu wenigen Umzugshelfern vor einem Riesenberg an Arbeit steht, weil einige Helfer plötzlich verhindert sind. Zum anderen wird der Umzug mit einem professionellen Team nicht nur schneller durchgeführt, es kommt auch seltener zu Beschädigungen. Außerdem umfasst ein Umzugsservice auch Leistungen im Rahmen der Vorbereitung und Planung des Umzugs wie beispielsweise die Lieferung des Verpackungsmaterials. Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche Vorteile die Beauftragung des Teams von Umzüge24 bietet? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin. 

Was ist bei der Ummeldung und Kündigung bei Stadt und Versorgungsunternehmen zu beachten?

Fragen Sie sich: Was ist bei der Ummeldung und Kündigung bei Stadt und Versorgungsunternehmen zu beachten? Sie haben die Pflicht, den Wohnungswechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde (z. B. dem Einwohnermeldeamt) zu melden. Die Abmeldung bei den Versorgungsunternehmen sollte direkt nach dem Umzug unter Angabe der Zählerstände erfolgen.

Ein Umzug umfasst weitaus mehr als den Transport des Hausrats zur neuen Wohnung. Es sind auch zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Zum einen sind Fristen einzuhalten. Sie müssen einen Wohnungswechsel spätestens nach zwei Wochen der Behörde melden. Die neue Adresse wird im Personalausweis vermerkt. Denken Sie auch an die Ummeldung Ihres Autos. Die Abmeldung beim Strom-, Gas- und Wasserversorger sowie beim Telekommunikationsanbieter ist ebenfalls zu erledigen. Die Versorgungsunternehmen benötigen Angaben über die Zählerstände, um die Schlussrechnung zu erstellen. Am neuen Wohnort erfolgt dann die Anmeldung beim neuen Versorger. Als erfahrene Umzugsprofis stellen wir Ihnen gerne Checklisten zur Verfügung, die an alle Formalitäten erinnern.

Wie erfolgt die Adressänderung bei der Bank, den Versicherungen und dem Arbeitgeber und wo stellt man einen Nachsendeantrag?

Nicht nur die Versorger und das Einwohnermeldeamt sowie die Kfz-Zulassungsbehörde müssen über den Umzug informiert werden. Doch wie erfolgt die Adressänderung bei der Bank, den Versicherungen und dem Arbeitgeber und wo stellt man den Nachsendeantrag? Sie können die Adressänderung den betreffenden Stellen meist online mitteilen und damit den Aufwand in Grenzen halten. Gleiches gilt für das Stellen des Nachsendeantrags auf dem Onlineportal der Post.

In unseren Umzugschecklisten finden Sie hilfreiche Informationen darüber, welche Stellen über eine Adressänderung zu informieren sind. Außerdem stehen Ihnen unsere Kundenberater jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Unterstützung bei den Formalitäten benötigen. Die Ummelde-Formalitäten sollten zeitnah erfolgen, um Probleme zu vermeiden. Insbesondere das Stellen des Nachsendeantrags ist wichtig, denn Sie können sich nicht auf Unwissenheit berufen, wenn wichtige Post Sie aufgrund des Umzugs nicht erreicht. Wünschen Sie eine persönliche Beratung vor dem Umzug? Dann nehmen Sie ganz einfach online oder per Telefon mit uns Kontakt auf.

Was ist beim Ausmessen der neuen Wohnung und beim Planen der Einrichtung (Möbelstellplan) zu beachten?

Zu den Vorbereitungen des Umzugs gehört auch das Ausmessen der neuen Wohnung und das Planen der Einrichtung (Möbelstellplan). Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, werden unsere Umzugsprofis Sie tatkräftig unterstützen, damit das neue Zuhause von Anfang an Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. 

Die neue Wohnung ist gefunden und der Umzugstag rückt näher. Spätestens, wenn Sie den Schlüssel zu Ihrem neuen Zuhause erhalten haben, stellt sich die Frage, was beim Ausmessen der neuen Wohnung und beim Planen der Einrichtung (Möbelstellplan) zu beachten ist. Zum einen ist es wichtig, beim Ausmessen exakt vorzugehen, damit es beim Aufbau der Möbel nicht zu Problemen kommt. Es ist zudem hilfreich, die Möbel maßstabsgetreu in den Grundriss einzuzeichnen, um sich zu vergewissern, dass die Proportionen stimmen. Der Möbelstellplan ermöglicht Ihnen, verschiedene Varianten zu testen und sich schließlich für die optimale Variante zu entscheiden. In einen großen Raum passen beispielsweise große Möbel wie eine Sofalandschaft, wohingegen in kleineren Räumen zierlichere Möbel besser wirken. Möchten Sie unsere Unterstützung beim Ausmessen nutzen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin vor Ort.

Ist die Renovierung der alten Wohnung Pflicht (Stichwort: Schönheitsreparaturen)?

Bei einem Umzug stellt sich nicht nur die Frage, wie die neue Wohnung eingerichtet werden soll, sondern auch, ob eine Renovierung der alten Wohnung Pflicht ist und man Schönheitsreparaturen durchführen muss. Sie müssen Schönheitsreparaturen in dem Ausmaß durchführen, in dem Sie Schäden verursacht haben. Außerdem sind während der Mietzeit in bestimmten Abständen Renovierungen durchzuführen. 

Die meisten Mietverträge enthalten Angaben über Renovierungspflichten des Mieters. Gemäß Mietrecht können Vermieter verlangen, dass Mieter in bestimmten Abständen die Wände und Decken tapezieren, streichen oder kalken, Heizkörper, Heizungsrohre sowie die Innentüren, Innenseiten der Fensterrahmen und der Außentüren streichen. Darüber hinausgehende Klauseln sind unwirksam. Steht im Mietvertrag nichts zum Thema Schönheitsreparaturen, muss der Mieter auch beim Auszug nicht renovieren. Außerdem ist der Mieter nicht verpflichtet, Parkett abzuschleifen, verschlissene Teppichböden auszutauschen oder Renovierungen an der Fassade sowie am Balkon vorzunehmen. Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Pflichten beim Auszug unsicher sind, beraten wir Sie kompetent. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. 

Wer übernimmt die Renovierung der neuen Wohnung?

Sie haben eine Wohnung gefunden, die jedoch nicht in bestem Zustand ist, und fragen sich: Wer ist für die Renovierung der neuen Wohnung verantwortlich? Generell hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben. Es kann jedoch auch im Mietvertrag vereinbart werden, dass der neue Mieter für die Renovierung verantwortlich ist.

Ist man als neuer Mieter automatisch für die Renovierung der neuen Wohnung und für Schönheitsreparaturen verantwortlich? Grundsätzlich muss der Vermieter einen bewohnbaren Zustand herstellen. Ob er oder sein Mieter die Renovierung übernimmt unterliegt der Vertragsfreiheit und kann somit individuell im Mietvertrag vereinbart werden. Steht allerdings im Mietvertrag, dass dem Mieter die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wird, kann er diesen Anspruch gegen den Vermieter, z. B. durch Mietminderung, durchsetzen. Da der Mietvertrag keine den Mieter einseitig benachteiligenden Klauseln enthalten darf, kann der Vermieter nach Auszug nicht verlangen, dass der Mieter eine Wohnung renoviert, die er selbst unrenoviert übernommen hat. Sie haben Fragen zum Thema Renovierung und Schönheitsreparaturen? Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Wo kann man Sperrmüll beantragen und wer übernimmt das Entrümpeln?

Jeder Umzug ist eine hervorragende Gelegenheit, sich von unnützem Ballast zu befreien. Sie können beim zuständigen Müllentsorger beantragen, dass Sperrmüll abgeholt wird. Dieser Service ist bis zu einem bestimmten Müllvolumen üblicherweise kostenlos. Wenn Ihnen Zeit und Helfer für das Entrümpeln fehlen, übernehmen wir diese Aufgabe und kümmern uns dabei auch um die Müllentsorgung. 

Sie möchten den Umzug nutzen, um gründlich auszumisten, oder stehen vor der Aufgabe, eine Haushaltsauflösung durchzuführen und eine Wohnung zu entrümpeln? Gerne unterstützen wir Sie bei dieser zeitaufwändigen und anstrengenden Arbeit. Wenn Sie unser Team mit dem Entrümpeln beauftragen, sorgen wir dafür, dass diese Aufgabe gründlich und schnell erledigt wird und hinterlassen alle Räume besenrein. In diesem Fall werden wir auch den Sperrmüll beantragen oder bei Bedarf einen Müllcontainer bestellen. Profitieren Sie von den Vorteilen der professionellen Entrümpelung: Sie sparen Zeit, Arbeit und Nerven und können sicher sein, dass der gesamte Müll umweltgerecht entsorgt wird und wir etwaig vorhandene Wertgegenstände anrechnen. Möchten Sie mehr erfahren? Dann nutzen Sie jetzt unsere unverbindliche, kostenfreie Beratung.

Wo kann man Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen?

Sie planen einen Umzug und fragen sich, wo man Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen kann? Baumärkte führen Umzugskartons in ihrem Sortiment, doch oft sind diese nicht hochwertig, sodass sie schnell reißen. Nutzen Sie unseren Umzugsservice, der auch die Bereitstellung der Umzugskartons und des Verpackungsmaterials umfasst. 

Vor dem Umzug muss das gesamte Umzugsgut sicher verpackt werden. Neben Baumärkten bieten Onlineshops Verpackungsmaterial an, doch oft handelt es sich dabei um überteuerte und zudem minderwertige Qualität. Darüber hinaus ist es für Laien schwierig zu schätzen, wie viele Umzugskartons benötigt werden und was man ansonsten an Verpackungsmaterial braucht. Unsere Umzugsprofis kennen sich bestens mit der sicheren Verpackung aus und stellen Ihnen termingerecht Umzugskartons und sämtliches Verpackungsmaterial in der richtigen Menge zur Verfügung. Nach dem Umzug übernehmen wir außerdem die Entsorgung. Wenn Sie es wünschen, erledigen unsere zuverlässigen Umzugshelfer sogar das Ein- und Auspacken. Klingt das überzeugend? Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin, um sich über unseren professionellen Umzugsservice zu informieren. 

Nicht vergessen: Transport abklären und Transporter organisieren sowie Halteverbotszone beantragen

Kernkompetenz unseres Umzugsunternehmens ist der sichere Transport des gesamten Umzugsguts inklusive dem Be- und Entladen des Umzugs-Lkws. Sie müssen sich um nichts kümmern und weder den Transport abklären noch einen Transporter organisieren oder die Halteverbotszonen beantragen.

Diese Aufgaben sind für Laien jedoch oft nur schwer zu bewältigen, denn es ist nicht einfach, zu entscheiden, welcher Transporter geeignet ist. Überlassen Sie deshalb die Organisation des Transports unseren erfahrenen Fachkräften. Wir verfügen über eine umfangreiche, moderne Fahrzeugflotte und kennen uns außerdem bestens mit dem Procedere der Beantragung von Halteverbotszonen aus. Damit schaffen wir optimale Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Umzugs. Möchten Sie mehr über unseren Service und die Konditionen für Privatumzüge erfahren? Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Umzugsberatung – Anruf oder E-Mail genügt.

Was ist beim Verpacken und Beschriften zu beachten?

Sie möchten das Verpacken und Beschriften der Umzugskartons selbst übernehmen? Dann sollten Sie dafür ausreichend Zeit einplanen. Erfolgt das Verpacken schnell und unvorsichtig, kommt es unweigerlich zu Schäden und eine mangelhafte Beschriftung sorgt für heilloses Chaos beim Auspacken und damit für eine erhebliche Verzögerung.   

Das Verpacken und Beschriften der Umzugskartons ist eine wichtige Aufgabe. Zum einen wird durch sorgfältiges Verpacken sichergestellt, dass die Gegenstände im Karton unversehrt transportiert werden und zum anderen sorgt eine systematische Beschriftung dafür, dass Sie nach dem Umzug alles problemlos wiederfinden. Nichts ist nach einem anstrengenden Umzugstag stressiger als die Suche nach dem Geschirr, dem Besteck und der Bettwäsche. Vermeiden Sie Stress und Ärger beim Umzug und beauftragen Sie stattdessen unser zuverlässiges Team mit dem Einpacken des Umzugsguts. Alles wird professionell verpackt und ordentlich beschriftet. Auf Wunsch übernehmen unsere Umzugsprofis auch das Auspacken und stellen sicher, dass nach dem Umzug sofort wieder alles am richtigen Platz zu finden ist. Möchten Sie mehr über diesen praktischen Service erfahren? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.